AGB Fotobox

AGB Fotobox

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Mit der Übergabe der FOTOBOX geht die Gefahr auf den Mieter über und die AGB treten in Kraft.

1. Zahlungsbedingungen/Preise
Die Zahlung ist entweder bei Rückgabe in bar oder innerhalb von 14 Werktagen nach der Vertragserfüllung – sofern
nicht anders vereinbart – an Michaela Begsteiger zu leisten. Für die Abwicklung der Zahlung verwenden Sie
bitte die nachfolgenden Bankdaten. Als Verwendungszweck ist die Rechnungsnummer anzugeben.
Kontoinhaber: Michaela Begsteiger
Bankname: Steiermärkische Sparkasse
IBAN: AT562081511700044941
BIC: STSPAT2G
Unsere Preise sind Pauschalpreise und gelten für den Veranstaltungstag an dem das Gerät in Verwendung war.
Falls eine Anlieferung bzw. Abholung am Vortag erfolgt, stellen wir nur den einen Veranstaltungstag in Rechnung.

2.Widerrufsrecht und Rechtsfolgen
Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Leistung, kann Michaela Begsteiger,
Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten eines anderweitigen Veranstaltungsauftrags,
Stornierungskosten fordern. Sie haben die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, nach Ablauf
dieser Frist gelten folgende Stornierungskosten:
Dies Stornierungskosten belaufen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für den Auftrag bzw. bei rechtzeitiger
Absage ergeben sich folgende Stornierungskosten:
+Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstag 80% des Gesamtpreises
+bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag 90% des Gesamtpreises
+bis zwei Tage vor dem Veranstaltungstag 95 % des Gesamtpreises
+danach 100% des Gesamtpreises.
Der Widerruf ist per Email od. Anruf zu tätigen:
Tel.: +43 664 104 6334
E-Mail: office@michaela-begsteiger.at

3. Haftung, Schadenersatz bei Schäden /Diebstahl und vorzeitige Beendigung
(1) Für fahrlässige Schäden bzw. Diebstahl des Eigentums werden folgende Beträge (Brutto) in Rechnung gestellt:
Hintergrund: 150 Euro, Hintergrundstative: 200 Euro, Requisitenkiste wurde entwendet bzw. größten Teils der
Requisiten ist nicht mehr verwendbar: 80 Euro, Kamera: 350 Euro, Drucker: 1000 Euro, Blitz: 300 Euro, Computer,
Fotoboxgehäuse mit Tower: 3500 Euro
Der Mieter haftet auch für Schäden, welche durch Dritte verursacht wurden.
(2) Für den Fall, dass Michaela Begsteiger durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Transportschaden, Wetterbedingungen)
verhindert ist ihre Leistungen nachzugehen, sind wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht,
entsprechenden Ersatz zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.
Schadenersatz durch Michaela Begsteiger wird in diesem Falle nicht geleistet.
(3) Für den Fall, dass es während der Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, haftet Michaela Begsteiger
nur für grob fahrlässiges Verschulden. Sollte es im Falle einer groben Fahrlässigkeit nicht mehr möglich sein,
unsere Leistungen ordnungsgemäß fortzuführen, wird der Veranstalter für die Ausfallszeit eine Minderung des
Rechnungsbetrages im Verhältnis zum Gesamtpreis erhalten.

4. Verwendung der Fotos und deren Missbrauch
(1) Der Veranstalter stimmt zu, dass alle Fotos die mit „FOTOBOX by Michaela Begsteiger“ geschossen wurden,
zu Zwecken der Vermarktung von Michaela Begsteiger verwendet werden dürfen. Die Fotos dürfen sowohl
gedruckt als auch online verwendet werden. Michaela Begsteiger wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren
Veröffentlichung sie annimmt, dass sie sich für die Person / Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten.
Falls ein Foto von Ihnen verwendet wurde, uns Sie dies nicht möchten, bitte wenden Sie sich an uns. Wir
löschen dieses umgehend.
(2) Michaela Begsteiger haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer des Events mit den Fotos von
anderen Teilnehmern eventuell betreiben könnte.
(3) Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art
sind strengstens verboten.

5. Aufbau am Tag der Veranstaltung
Für den Aufbau unserer FOTOBOX sollte der Veranstalter eine Fläche von mindestens 3x3m zur Verfügung stellen.
Außerdem ist der Veranstalter für die Stromversorgung verantwortlich. Der Veranstalter hat für den rechtzeitigen
und unbegrenzten Zugang zur Lokalität Sorge zu tragen, ansonsten kann ein zeitiger Aufbau/Abbau nicht
gewährleistet werden.

Lieferung innerhalb von 50km Umkreis (Gleisdorf) kostenlos, danach wird km-Geld verrechnet.

6. Pflichten des Mieters
Bei der Abholung muss vom Mieter ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des
Ausweises angefertigt. Der Mieter stimmt der Aufbewahrung dieser Kopie zu.
Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand möglichst schonend zu gebrauchen.
Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet. Eine zweckfremde Verwendung ist untersagt.
Die Fotobox muss bei Selbstabholung/Selbstaufbau spätestens am ersten Werktag nach der Veranstaltung , wenn
nicht anders besprochen, an folgende Adresse zurückgebracht werden:
Albersdorf 350
8200 Gleisdorf

7. Sonstiges:
Michaela Begsteiger stellt die digitalen Bilder die mit der Fotobox bei der Veranstaltung gemacht wurden
schnellstmöglich in einer Onlinegalerie mit Downloadlink dem Kunden zur Verfügung.

8. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht
in Weiz vereinbart.
Stand Oktober 2017